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Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes
Datum: Nov 21, 2010 | Kategorie: Blog
Am 17. November 2010 wurde die Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes auf Gemeinden unter 20.000 Einwohner im Nationalrat beschlossen. Seit mehr als einem Jahr hat mich das Thema intensiv beschäftigt. Herausgekommen ist ein Kompromiss, dem alle Parteien zugestimmt haben.
Am 1. September 2009 wird eine erste Festlegung zur Erweiterung der Prüfkompetenzen festgesetzt. Das Thema wird von den Grünen und den anderen Oppositionsfraktionen mit dem Amtshilfedurchführungsgesetz, sprich Lockerung des Bankgeheimnisses junktimiert. Begonnen hat die Diskussion im eigenen Klub mit den BürgermeisterInnen, die als erste AnsprechpartnerInnen wertvolle Beiträge haben. Einhelliger Auftrag ist, dass eine Prüfebene wegfallen muss und dass der Rechnungshof alle Gemeinden prüfen soll.
Ein engagierter Landesrechnungshofdirektor unterstellt mir, dass ich die Landesrechnungshöfe abschaffen will und dass ich mich in die Materie einarbeiten solle. Dazu schickt er mir ein Dossier mit 50 Medienartikel, den dazu passenden Gesetzestexten und in kurzer Verbindung zu einem Journalisten werde ich öffentlich als „Kontrollverweigerin“ dargestellt. Ein daraufhin vereinbartes Gespräch verläuft sehr kultiviert und alle stellen fest, dass wir die gleiche Absicht haben – mehr Kontrolle.
Gemeinden in den Schlagzeilen
Gemeinden gelangen immer häufiger in die Schlagzeilen der Medien, wenn sie sich durch finanzielle Anlageformen an den Rand des Ruins bringen oder wenn sie so intensive Investitionen tätigen, dass sie ebenfalls an der finanziellen Kippe stehen. Die Möglichkeit einer Kontrolle von außen, die überall gleiche Kriterien anlegt, wäre da eine mögliche Prophylaxe. Gemeinden in Österreich werden derzeit sehr intensiv geprüft: Prüfausschuss des Gemeinderates, Kontrollamt / Interne Revision der Gemeindeverwaltung, Gemeindeabteilung der Länder, Landesrechnungshöfe sowie Prüfungen durch Finanzämter und Sozialversicherung und Bezirkshauptmannschaft (in manchen Bundesländern, z.B. OÖ).
Bei der ÖVP herrscht zu Beginn der Diskussion eine Art Menetekelbeschwörung: es wurde in den bizarrsten Darstellungen, das Ende der Tätigkeit in den Gemeindestuben prophezeit und auch der offene Widerstand aufgerufen. Dementsprechend zäh und starr ist auch das erste Zusammentreffen der Verfassungssprecher der Regierungsparteien im Beisein der Rechnungshofsprecher und den zuständigen Klubsekretären. Die erste Runde dient dem Austauschen der Positionen. VP Seite mit starrem Blick und leidender Miene, SP Seite mit dem Auftrag zu verhandeln. Wir bringen also Vorschlag um Vorschlag um Vorschlag und haben dann im Anschluss auch den starren Blick und die leidende Miene…..
Ende September entwickelt unser Verfassungsprofi einen anderen Katalog, welche Gemeinden zu prüfen seien. Dazu werden Kennzahlen, wie Einwohner, Budget, Verschuldungsquote, Eigenfinanzierungskraft hergenommen und der Gegenseite vorgestellt. Dazwischen gibt es Festlegungen der Landesrechnungshofdirektoren und des Gemeindebundes, die uns gerne und mit Inbrunst attackieren.
Wir stellen den FraktionskollegInnen immer wieder den Stand der Dinge dar. Termine beim Städtebund und bei einzelnen Gemeindevertretern werden absolviert. Das muss man sich so vorstellen: BürgermeisterInnen sind jene Instanz, die vor Ort genau weiß, was die Bevölkerung will und das auch jeden Tag für die Bevölkerung macht und deswegen große Anerkennung besitzt. Da werden VertreterInnen aus anderen politischen Instanzen fast so wie früher Hausierer und andere „herumstreunende“ Leute angesehen. Meine Aufgabe ist es, den Stand der Verhandlungen darzustellen und die mögliche Kompromissvariante zu skizzieren, um herauszufinden, ob der Kompromiss auch für unsere Leute tragbar ist. Dabei betone ich immer wieder meine persönlichen Kontakte bei der Bevölkerung.
Verfassungsblockade
Die Oppositionsparteien haben im ersten Halbjahr 2010 die Blockade bei Verfassungsgesetzen ausgerufen, so dass es keine weiteren Gespräche zu diesem Thema gibt.
Im März 2010 kommt es dann wieder zu Gesprächen mit der ÖVP wo sich eine mögliche Variante abzeichnet, dass die Einwohnerzahl herabgesenkt wird, dass die Gemeindeverbände ebenfalls geprüft werden, dass die Landesrechnungshöfe bei den Gemeinden, die unter der festgelegten Einwohnerzahl liegen, prüfen können und dass der Rechnungshof auch auf Antrag zusätzlich in den kleineren Gemeinden prüfen kann.
Im Rechnungshofausschuss wird im April zu diesem Thema zwischen den einzelnen Fraktionen sehr offen und sehr fachlich diskutiert. Dabei gibt es die mögliche Zielvereinbarung, im Herbst eine Entscheidung zu finden.
Am 17. Juni wird zwischen den Verfassungssprechern der Regierungsparteien ein Antrag formuliert und unter der Nummer 1187 A im Protokoll festgehalten. Der Abänderungsantrag zum Antrag 1187 A zielte darauf, dass der Rechnungshof auf Antrag der Landesregierung oder der Landtage kleinere Gemeinden prüfen kann.
Bei einer Runde im Juli zwischen den Regierungs- und OppositionsvertreterInnen wurden die einzelnen Positionen ausgetauscht. Danach kommt es von Seiten des BZÖ zu Signalen, dass durch das BZÖ die verfassungsmäßige Unterstützung gegeben wäre. Das BZÖ beantragt am 21. Oktober einen so genannten Fristsetzungsantrag, der festlegt, dass innerhalb einer vorgesehenen Frist, die Entscheidung getroffen wird. Diesem Antrag stimmen alle Parteien zu, und eine mögliche Beschlussfassung steht im Raum. Die Äußerungen der einzelnen Interessensvertretern wir auch schön konzilianter.
Schlag auf Schlag
Im Unterausschuss des Verfassungsausschusses wird dann auch prompt am 9. November 2010 die Materie abgehandelt, dem Verfassungsausschuss zu geleitet, dort mit den Stimmen der SP/VP und dem BZÖ beschlossen. Die Grünen haben noch einige Vorschläge, honorieren aber das Ergebnis. Und siehe da im Plenum am 17. November stimmen in der 3. Lesung alle Fraktionen zu.





















