• Christine Lapp zu Pflegefonds: Verwaltungsreform beim Pflegegeld bringt raschere Verfahren und beseitigt Doppelgleisigkeiten

    Wien – Im Zuge des Pflegegeldgesetzes wird es auch zu einer Verwaltungsreform im Bereich des Pflegegelds kommen, die zersplitterten Kompetenzen werden künftig beim Bund gebündelt. Bundeskanzler Werner Faymann und Sozialminister Rudolf Hundstorfer setzten die Verwaltungsreform damit konsequent um. Christine Lapp, SPÖ-Rechnungshofsprecherin und Präsidentin der Wiener Sozialdienste, betont dazu am Mittwoch im Gespräch mit dem SPÖ-Pressedienst: “Die Reform beim Pflegegeld sorgt für Vereinheitlichung, schnellere Verfahren und ist ein wichtiger Schritt um unnötige Doppelgleisigkeiten zu beseitigen. Damit wird auch den Vorschlägen des Rechnungshofes entsprochen”.

    Bisher sind die Kompetenzen in Punkto Pflegegeld zersplittert. Nur 15 Prozent der Pflegebedürftigen erhalten Landespflegegeld. Die diesbezüglichen Zuständigkeiten sind in neun Bundesländern aber auf 280 Träger verteilt, was einen hohen administrativen Aufwand bedeutet. “Durch die Bündelung des Pflegegelds beim Bund kommt es zu einer Reduktion der Entscheidungsträger, einer Vereinheitlichung der Vollziehung, zu schnelleren Verfahren und zu Verwaltungseinsparungen bei Ländern und Gemeinden in Vollzug und Statistik”, so Lapp. Die Pflege-Sachleistungen werden auch künftig Ländersache bleiben und durch den Pflegefonds finanziell abgesichert. “Mit dem Pflegefonds werden die Mehrkosten der Länder für Sachleistungen im Pflegebereich gedeckt. Bundeskanzler Werner Faymann und Sozialminister Rudolf Hundstorfer sorgen mit der Umsetzung des Pflegefonds dafür, dass unser gutes Pflegesystem auch künftig finanzierbar bleibt”, so die SPÖ-Abgeordnete. (SK) sv/ah

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